AGB

  1. Verleih der Boote
    1.1. Die Vermietung unserer Boote erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet
    haben sowie gegen Angabe der Personalien (Name und Anschrift). Bei Aufforderung muss
    der Personalausweis oder ein anderes gültiges Dokument mit Passbild vorgezeigt werden.
    1.2. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren sind die Boote bis spätestens 15 Minuten
    vor Mietende am Anlegesteg zurückzugeben. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur
    Rückforderung des Mietpreises.
    1.3. Übergibt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Mietende an den
    Vermieter so wird ein voller Stundentarif fällig.
    1.4. Der Mieter verpflichtet sich die Boote in einem ordnungsgemäßen Zustand
    zurückzugeben. Die Rückgabe der Mietsache hat frei von jeglichen Abfällen in den dafür
    vorgesehene Behälter zu erfolgen. Bei übermäßiger Verschmutzung hat der Mieter die Kosten
    für eine Reinigung, die
    pauschal 50,00 EUR beträgt, zu tragen.
    1.5. Für liegen gelassene, verloren gegangene oder vergessene Sachen des Mieters und seiner
    Begleitung/en werden keine Haftung übernommen.
    1.6. Baden vom Boot aus ist strengstens verboten! Es wird von Seiten des Vermieters keine
    Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch die Zuwiderhandlung entstehen,
    übernommen.
    1.7. Angeln vom Boot aus ist strengstens untersagt, selbst wenn der Mieter die dafür
    erforderlichen Rechte besitzt.
    1.8. Moselbuchten dürfen aus Naturschutzgründen nicht befahren werden.
  2. Nebenpflichten, Verhalten, Aufsichtspflicht
    2.1. Es sind unbedingt die Grenzen der erlaubten Zuladung (1.000 kg oder acht Personen)
    einzuhalten.
    2.2. Der Grill darf nur von dem Personal am Steg angemacht werden.
    2.3. Der Regen-, Sonnenschirm darf nur vom Vermieter geöffnet bzw. geschlossen werden.
    2.4. Der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist nicht zulässig. Der Vermieter behält sich
    das Recht vor Taschenkontrollen durchzuführen. Zuwiderhandlung kann den Einbehalt der
    Kaution mit sich ziehen.

    2.5. Kinder bis 12 Jahre, Nichtschwimmer oder ungeübte Schwimmer haben eine
    Schwimmweste zu tragen. Schwimmwesten sind pro Boot vorhanden. Es können aber
    auch eigene Westen verwendet werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der
    Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Nichtgebrauch einer Schwimmweste
    entstehen.
    2.6. Den Schiffen der kommerziellen Schifffahrt, Wassersportlern sowie Booten ohne
    Motorantrieb ist immer Vorfahrt zu gewähren.
    Der Mieter und seine Passagiere haben die Natur schonend zu behandeln. Verstöße gegen den
    Umweltschutz sind verboten und der Vermieter haftet nicht für daraus resultierende Schäden.
    Hierauf wird nochmals deutlich in der Bootseinweisung hingewiesen. Rechtliche
    Konsequenzen und Forderungen der Behörden werden an den Mieter gestellt.
    2.7. Der Kapitän, also derjenige, der das Wasserfahrzeug steuert, hat darauf zu achten, dass er
    in der Lage ist das Wasserfahrzeug zu führen. Insbesondere hat er den Genuss von Alkohol
    oder anderen Drogen zu unterlassen. Das Steuern der Wasserfahrzeuge unter Einfluss von
    Alkohol oder anderen Drogen/Betäubungsmitteln ist strengstens verboten. Zuwiderhandlung führt zum
    Verlust des Versicherungsschutzes. Hier muss der Bootsführer für aufkommende
    Forderungen oder Schäden persönlich haften.
    2.8. Das Boot ist mit einer KASKO-Versicherung und deren geltenden Bestimmungen
    versichert (Selbstbeteiligung 300€); Risiken von der KASKO-Versicherung ausgeschlossene
    Schäden, die durch ungerechter Haltung während der Benutzung des Bootes verursacht
    wurden und/oder
    anhand der Führung von gesetzlich nicht geeigneten Personen, an Teilen des unter Wasser
    stehenden Motors, Fehlen oder Schäden an der Schiffsausrüstung sowie des
    Sicherheitsinventars, Beschädigung oder Verlust der Bootspapiere; von der KASKO-
    Versicherung ausgeschlossen,
    sind folgende Gegenstände, die bei Verlust/ Beschädigung mit folgenden Kosten dem Mieter
    berechnet werden: Anker incl. Leine (150,-€); Bootspaddel (65,-€); Bootshacken (65,-€);
    Rettungsring (75,-€); Musikbox (350,-€); öffnen der Stauklappen für das Sicherheitsinventar
    ohne triftigen Grund (50,-€ Kontrollgebühren für die Überprüfung auf Vollständigkeit);
    Rettungsweste (150,-€); Feuerlöscher (100,-€); Verbandskasten, Taschenlampe, Seile,
    Nebelhorn, Schöpfgefäß (je 35,-€); Motorpropeller (500€);
    2.9. Die Steganlagen dürfen nur nach Aufforderung betreten werden.
    2.10. Das Betreten und Verlassen der Boote ist nur am Anlegesteg gestattet.
    2.11. Den Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn befugte Personen ist zu ihrer Sicherheit
    Folge zu leisten.
    2.12. Das Benutzen oder Verwahren von flüssigen Brennstoffen oder Grillanzündern und
    anderen Brandbeschleunigern ist auf den Booten nicht gestattet.
    2.13. Müll und Speisereste sind vom Mieter selbst in den dafür vorgesehenen Behältern zu
    entsorgen. Abfälle dürfen in keinem Fall in das Wasser geworfen oder sonst in der freien
    Natur entsorgt werden.

    2.14. Alle von uns angebotene Arrangements sind Pauschalangebote. Nicht verzehrte
    Speisen und Getränke sind von der Rückerstattung ausgeschlossen.
    2.15. Zuwiderhandlung führen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses ohne
    Rückzahlungsanspruch auf den restlichen Mietpreis.
    2.16. Der Vermieter ist berechtigt stark alkoholisierte Personen von einer Tour
    auszuschließen. Ein Rückzahlungsanspruch ist in diesem Fall ausgeschlossen.
    2.17. Freilaufende Gänse, Enten etc. dürfen keinesfalls vom Boot aus mit Brot oder
    sonstigen Speisen gefüttert werden. Dies wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
    2.18. Unsere bbq-donut’s sind wahlweise mit Musikboxen ausgestattet. Diese werden über
    eine Bluetooth-Verbindung, den Kopfhörereingang deines Smartphones oder des mp3-Players
    angeschlossen. Falls die Musikanlage nicht funktionieren sollte, führt dies nur zu einer
    Mietpreisreduzierung der Musikboxpauschale.
    2.19. Es ist nur in dem vom Vermieter vorgegeben Flussgebiet zu fahren und nicht in die
    Nähe der Staustufen zu kommen.
    2.20. Es gelten Weiterhin die vor der Einweisung unterschriebenen Nutzungsbedingungen im
    Übergabeprotokoll. Diese finden Sie auch auf unserer Homepage.
  3. Buchung, Bezahlung
    3.1 Die Boote können im Voraus unter der Angabe richtiger und vollständiger Daten gebucht
    werden. Die Buchung erfolgt in der Regel elektronisch im Internet oder persönlich.
    Fernmündliche Buchungen werden nicht entgegen genommen und sind auf jeden Fall, um
    Verbindlichkeit zu erlangen, schriftlich via Mail zu bestätigen. Eine schriftliche
    Buchungsbestätigung erfolgt in jedem Fall.
    3.2. Bei der Buchung ist die Bezahlung in Höhe der gebuchten Leistung erforderlich. Diese
    erfolgt via Bank Überweisung oder nach Absprache in Bar.
    3.3. Bei der Buchung müssen unsere AGB’s sowie Nutzungsbedingungen und Widerrufsrecht
    akzeptiert werden. Diese finden Sie auf unserer Homepage
    3.4. Erworbene Gutscheine haben eine Gültigkeit von 36 Monaten nach dem Kauf- bzw. Erwerbsdatum. Als
    Grundlage dient hier das Rechnungsdatum.
  4. Zahlung des Mietpreises, Kaution
    4.1. Nach der Fahrt werden gegebenenfalls zusätzliche Getränke und Speisen zur Zahlung
    fällig. Diese Zahlung erfolgt bar.

    4.2. Als Kaution muss vor der Verleihung eines Bootes vom Mieter der Betrag von
    150,00€ je Donut in bar hinterlegt werden. Falls dieser Betrag nicht hinterlegt werden kann, kann die Fahrt nicht angetreten werden.
    4.3. Der komplette Mietpreis ist vor Fahrtantritt zu überweisen bzw. zu begleichen.
  5. Stornierung, Annahmeverzug, Verzug des Vermieters
    5.1. Eine Stornierung muss schriftlich via Mail erfolgen. Falls hier keine Bestätigung
    innerhalb von 12 Stunden seitens des Vermieters erfolgt, ist eine telefonische Stornierung
    zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie an dieser Stelle unsere Bürozeiten, die Sie auf
    unserer Homepage finden.
    5.2. Der Mieter kann bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn von der Buchung
    zurücktreten. In diesem Fall erhält der Mieter einen Gutschein über die Höhe der Buchung.
    Bei einer kurzfristigen Stornierung weniger als 14 Tage verfällt die geleistete Zahlung.
    Ausnahme bilden hier folgende Situationen: Todesfall in der Familie mit Verwandtschaftsgrad eins und
    ein Krankenhausaufenthalt des Mieters.
    5.3. Bei Nicht-Antritt ohne Stornierung ist der komplette Rechnungsbetrag fällig.
    5.4. Eine wetterbedingte Stornierung (Dauerregen, Sturm, Gewitter, Hochwasser und starke
    Strömungen) ist frühestens drei Tage vor dem Miet-Termin und in Absprache mit dem
    Vermieter zulässig. In diesem Fall kann der Mieter einen Ersatztermin vereinbaren bzw.
    erhält einen
    Gutschein im Wert der Buchung. Der Vermieter behält sich stets das Recht vor aufgrund von
    besonderen Umständen, die eine sichere Fahrt mit dem Boot (Dauerregen, Sturm, Gewitter,
    Hochwasser und starke Strömungen) nicht ermöglicht, kurzfristig dem Vermieter abzusagen.
    Auch in diesem Fall kann der Mieter einen Ersatztermin vereinbaren bzw. erhält einen
    Gutschein im Wert der Buchung.
    5.5. Übernimmt der Mieter das reservierte Wasserfahrzeug nicht innerhalb einer halbe Stunde
    nach dem vereinbarten Mietbeginn ist der Vermieter berechtigt das reservierte
    Wasserfahrzeug weiter zu vermieten.
    5.6. Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet die reservierten Boote für den Zeitraum der
    Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht
    nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z.B. verspätete Rückgabe des
    Vormieters,
    vorheriger Unfall des Bootes, Defekte am Bootsrumpf/ Motor und anderen wichtigen Teilen)
    oder ihn kein Verschulden trifft. Für die Zeit der Leistungsunfähigkeit des Vermieters ist der
    Mieter von seiner Zahlungspflicht befreit. Schadenersatzansprüche an den Vermieter durch
    dessen Leistungsunfähigkeit werden ausdrücklich ausgeschlossen.
  6. Schäden, Transport, Transportschäden
    6.1 Eventuell auftretende Schäden oder Mängel sind unverzüglich zu melden.
    6.2 Nicht gemeldete Schäden werden als grob fahrlässig bzw. vorsätzlich angesehen.
    6.3 Während der Mietzeit ist der Mieter für die Sicherung des Mietobjektes bzw. des
    Zubehörs verantwortlich. Verlorengegangenes oder beschädigtes Zubehör ist dem Vermieter
    unverzüglich anzuzeigen. Der Einbehalt der Kaution ist hier möglich. Außerdem ist der Wert
    des verlorenen oder schaden genommenen Gegenstandes zu erstatten. Anker incl. Leine
    (150,-€); Bootspaddel (65,-€); Bootshacken (65,-€); Rettungsring (75,-€); Musikbox (350,-€);
    öffnen der Stauklappen für das Sicherheitsinventar ohne triftigen Grund (50,-€
    Kontrollgebühren für die Überprüfung auf Vollständigkeit); Rettungsweste (150,-€);
    Feuerlöscher (100,-€); Verbandskasten, Taschenlampe,
    Seile, Nebelhorn, Schöpfgefäß (je 35,-€); Motorpropeller (250€);
    6.4 Bei Unfällen hat der Mieter dem Vermieter bei Rückgabe des Bootes über alle
    Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten.
  7. Versicherung
    7.1. Das Boot ist mit einer KASKO-Versicherung und deren geltenden Bestimmungen
    versichert (Selbstbeteiligung 300€); Risiken von der KASKO-Versicherung ausgeschlossene
    Schäden, die durch ungerechter Haltung während der Benutzung des Bootes verursacht
    wurden und/oder
    anhand der Führung von gesetzlich nicht geeigneten Personen, an Teilen des unter Wasser
    stehenden Motors, Fehlen oder Schäden an der Schiffsausrüstung sowie des
    Sicherheitsinventars, Beschädigung oder Verlust der Bootspapiere; Im Fall von Havarieren,
    Unfällen oder sonstigen
    Schäden, die durch den Mieter verschuldet werden, hat der Mieter unverzüglich den
    Vermieter zu verständigen und Verhaltensanweisungen abzuwarten. Weiter haftet der Mieter
    bis zur Höhe der Selbstbeteiligung bei Schäden.
    7.2. Der Mieter bzw. der namentlich ausgewählte Fahrer des Bootes darf während der
    Führung des Bootes keinen Alkohol konsumiert haben und auch keinen konsumieren. Das
    gleiche gilt für andere berauschende Mittel jeglicher Art. Das Boot darf nicht gefahren
    werden, wenn der Fahrer
    durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das
    Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem darf der Mieter bzw. namentlich genannter Bootsführer
    dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere
    berauschende
    Mittel nicht in der Lage ist, das Boot sicher zu führen. Der Mieter und namentlich genannte
    Bootsführer haften gesamtschuldnerisch mit ihrem kompletten Geschäfts- und
    Privatvermögen bei Nichteinhalten dieser Pflicht. Der Bootsführer muss zu jeder Zeit
    nüchtern sein. Sollte ein Unfall, Beschädigung, Verletzung einer Person oder Sonstiges eintreten und der Bootsführer
    war alkoholisiert oder stand unter dem Einfluss berauschender Mittel wird dieser und
    der Mieter wie oben genannt in vollem Umfang regresspflichtig für alle Schäden
    jeglicher Art gemacht. Mit Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Mieter dieser Vereinbarung
    zu.
    Der in 7.1. genannte Versicherungsschutz entfällt sobald festgestellt wird, dass der
    Bootsführer alkoholisiert oder unter anderen berauschenden Mitteln gestanden war.
    7.3. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters darf der Mieter bei einem Unfall weder
    Schuld noch Haftung gegenüber Dritten anerkennen, das Boot reparieren lassen oder sonstige
    Kosten veranlassen. Eine Havarie oder ein Unfall berechtigen nicht zur Minderung des
    Mietpreises oder zu Schadenersatz außer es liegt ein auffälliger schwerer Fehler am Boot vor und den
    Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen trifft ein Verschulden an diesem Fehler. Es besteht
    weder eine Versicherung für den Mieter selbst oder seine Mitreisenden noch für von ihm an
    Bord gebrachte Sachen.
  8. Haftung
    8.1. Es wird generell keine Haftung für Schäden oder Verletzungen jeglicher Art übernommen.
    8.2. Eltern haften für ihre Kinder. Eltern/andere Aufsichtspersonen haben ihrer
    Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit der zu beaufsichtigenden
    Kinder/Personen (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot usw.) verantwortlich. Der
    Vermieter ist von etwaigen Aufsichtspflichten ausdrücklich befreit.
    8.3. Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden (z.B. unsachgemäßer Umgang,
    Unaufmerksamkeit, Trunkenheit) haftet der Mieter neben den direkten Bootsschäden auch für
    Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boote wegen Reparatur, Sachverständigenkosten).
    8.4. Der Mieter hat bei Übernahme der Mietsache diese auf etwaige Schäden zu untersuchen
    und diese unverzüglich anzuzeigen. Mit dem Ablegen von der Anlegestelle erkennt der Mieter
    die Mietsache als vertragsgemäß und einwandfrei an.
  9. Fristlose Kündigung
    9.1. Verletzt eine Partei ihre sich aus dem Vertrag ergebende Pflichten in grober Weise hat die
    jeweils andere Partei das Recht den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Eine
    grobe Pflichtverletzung des Mieters ist insbesondere das Verschmutzen von Gewässern oder
    Uferbereichen, die Untervermietung von Wasserfahrzeugen oder das Verbringen derselben in
    andere Gewässer. Im Fall der fristlosen Kündigung seitens des Vermieters kann der Mieter
    eine Rückzahlung bereits geleisteter Miete nicht verlangen. Eine etwa noch nicht gezahlte Miete bleibt
    in voller Höhe fällig.
  10. Fotorecht
    10.1. Bilder/ Fotos die an oder im Umkreis der Vermietstation oder an Board durch
    Angestellte der Mosel-Boat powered by ENERPARCS gemacht/fotografiert werden,
    sind das Eigentum der Mosel-Boat powered by ENERPARCS. Es besteht das uneingeschränkte Nutzungs-/bzw.
    Bearbeitungsrecht. Sollte das uneingeschränkte Nutzungsrecht/ Bearbeitungsrecht der Bilder
    nicht gewünscht sein, dann ist dies schon bei der Buchung schriftlich anzuzeigen. Wir weisen
    an dieser Stelle darauf hin, dass die Bilder/Fotos ausschließlich für die Fotogalerie der
    Homepage/Facebook / Instagram /Werbeträgern der Website genutzt werden.
  11. Schlussbestimmungen
    11.1. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages (Bootsverleihscheines) bedürfen der Schriftform.
  12. Salvatorische Klausel
    12.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
    berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen. An die Stelle einer etwa
    unwirksamen Bestimmung tritt eine ihren Inhalt entsprechende wirksame Bestimmung, die
    dem
    mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht.
    13 Anerkennung der AGB; Widerrufsrecht, Nutzungsbedingungen
    Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag oder dem Anklickfeld bei der Online Buchung
    werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Widerrufsrecht sowie die
    Nutzungsbedingungen anerkannt. Geltung weiterer Bestandteile dieser AGB ist die
    „Sportbootsverordnung–Binnen“ deren Bestimmungen hiermit ebenfalls anerkannt werden. Zur Einsicht, bitte folgenden Link verwenden: https://www.gesetze-im-internet.de/sportbootvermv-bin2000/BJNR057210000.html

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