GTC

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Nutzungsbedingungen

    1. Geltungsbereich
    Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über die entgeltliche Vermietung von führerscheinfreien Freizeitbooten einschließlich ergänzender Leistungen (z. B. Getränkepauschalen, Grillnutzung, Veranstaltungspakete) zwischen dem Vermieter Mosel Boat und dem Mieter.

    2. Teilnahmevoraussetzungen
    (1) Die Anmietung ist nur für volljährige Personen (mind. 18 Jahre) möglich.
    (2) Der Mieter hat sich mit einem gültigen Ausweisdokument auszuweisen.
    (3) Vor Fahrtantritt ist ein verantwortlicher Bootsführer zu benennen.


    3. Buchung und Zahlung
    (1) Die Buchung erfolgt online.
    (2) Der Mietpreis ist bei Buchung vollständig zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
    (3) Gutscheine sind für die Dauer der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren gültig, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.

    (4) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.

    4. Kaution
    (1) Bei Übergabe ist eine Kaution in Höhe von 150,00 € in bar zu leisten.
    (2) Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe.
    (3) Schäden können mit der Kaution verrechnet werden.
    (4) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.


    5. Mietdauer und Rückgabe
    (1) Das Boot ist pünktlich zurückzugeben.
    (2) Bei verspäteter Rückgabe wird für jede angefangene Stunde ein Nutzungsentgelt in Höhe des regulären Stundentarifs fällig. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
    (3) Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Erstattung.


    6. Nutzung des Bootes
    (1) Die maximale Personenanzahl von 8 Personen und Zuladung von 800 kg dürfen nicht überschritten werden.
    (2) Der Bootsführer muss jederzeit fahrtüchtig sein und darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.
    (3) Den Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten.


    7. Grillen an Bord
    (1) Der Grill darf ausschließlich gemäß Einweisung und nur in den vorgesehenen Vorrichtungen betrieben werden.
    (2) Das Anzünden erfolgt durch den Vermieter oder eingewiesenes Personal.
    (3) Eigene Brennstoffe sind nicht gestattet.
    (4) Offenes Feuer außerhalb des Grillbereichs ist untersagt.


    8. Getränke und Pauschalen
    (1) Es können Getränkepauschalen oder Verpflegungspakete gebucht werden.
    (2) Diese stellen Pauschalangebote dar; nicht konsumierte Leistungen werden nicht erstattet und können mitgenommen werden.
    (3) Das Mitbringen eigener Getränke ist untersagt.

    (4) Ausnahmen gelten für Babynahrung sowie medizinisch notwendige Getränke.

    9. Gruppen und Veranstaltungen (z. B. JGA)
    (1) Der Bootsführer ist für das Verhalten aller Teilnehmer verantwortlich.
    (2) Es ist auf ein angemessenes Verhalten zu achten.
    (3) Exzessives Verhalten, das die Sicherheit gefährdet oder andere erheblich stört, ist untersagt.

    (4) Der Konsum alkoholischer Getränke durch Mitfahrer ist nur zulässig, soweit hierdurch die Sicherheit an Bord nicht beeinträchtigt wird.
    (5) Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Fahrt abgebrochen werden; ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter durch den Abbruch kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist oder Aufwendungen erspart wurden.


    10. Musik und Lautstärke
    (1) Musik darf nur in einer Lautstärke abgespielt werden, die andere nicht unzumutbar belästigt.
    (2) Gesetzliche Lärmschutzvorschriften sind einzuhalten.
    (3) Bei Verstößen kann die Nutzung eingeschränkt werden.


    11. Sicherheit
    (1) Kinder unter 12 Jahre und Nichtschwimmer müssen Schwimmwesten tragen.
    (2)
    Das Baden und Springen vom Boot aus ist während der gesamten Mietzeit aus Sicherheitsgründen untersagt.
    (3) Der Bootsführer ist für die Sicherheit aller Mitfahrer verantwortlich.

    12. Verhalten an Bord
    (1) Umwelt- und Naturschutzvorschriften sind einzuhalten.
    (2) Müll darf nicht ins Wasser gelangen.


    13. Stornierung
    (1) Stornierungen müssen in Textform erfolgen.
    (2) Es gelten folgende Stornobedingungen:
    • bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfreie Stornierung 
    • 29 – 16 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises fällig
    • 15 – 8 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises fällig
    • 7 – 1 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises fällig
    • bei Nichtantritt:  95 % des Mietpreises fällig
    (3) Dem Mieter bleibt bei allen Pauschalen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

    14. Die „Rücktrittsoption“
    (1) Der Mieter kann gegen Aufpreis die Option „Rücktrittsoption “ buchen.
    (2) Bei Buchung dieser Option kann der Mieter den Vertrag bis spätestens 72 Stunden vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen stornieren.
    (3) In diesem Fall wird der Mietpreis vollständig erstattet.
    (4) Die Gebühr für die Zusatzoption ist nicht erstattungsfähig.
    (5) Erfolgt keine rechtzeitige Stornierung, gelten die regulären Stornobedingungen.
    (6) Die Option ist nur bei Vertragsschluss buchbar.
    (7) Die Rücktrittsoption stellt keine Versicherung dar, sondern eine freiwillige vertragliche Zusatzleistung des Vermieters.

    15. Wetterbedingungen
    (1) Fahrten finden grundsätzlich auch bei leichtem Regen statt.
    (2) Bei gefährlichen Wetterlagen entscheidet der Vermieter über Durchführung oder Absage.
    (3) Im Falle einer Absage durch den Vermieter erhält der Mieter wird ein Ersatztermin vereinbart oder ein Gutschein ausgestellt. Auf Wunsch erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis zurück.

    16. Haftung des Vermieters
    (1) Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    (2) Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) ist die Haftung des Vermieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
    (3) Eine weitergehende Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
    (4) Der Mieter und seine Begleitpersonen nehmen zur Kenntnis, dass die Nutzung eines Bootes mit typischen Risiken verbunden ist. Hierzu zählen insbesondere Wetterveränderungen, Wellenschlag, Strömungen, Schiffsverkehr sowie das Risiko des Ausrutschens oder Stürzens an Bord. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mitfahrer vor Fahrtantritt über die geltenden Sicherheits- und Verhaltensregeln zu informieren.
    (5) Der Vermieter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen des Mieters oder seiner Begleitpersonen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermieter verursacht.

    17. Haftung des Mieters und Schadensregulierung
    (1) Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit von ihm oder seinen Mitfahrern schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) verursachten Schäden am Boot, an der Ausstattung oder sonstigen überlassenen Gegenständen (z. B. Sicherheitsgegenstände, Technik) sowie für den Verlust des Leihguts. Die Haftung erstreckt sich auch auf schuldhaft verursachte Folgeschäden (z. B. nachgewiesener Mietausfall wegen Reparaturzeiten). Bereits vorhandene Schäden oder Mängel hat der Mieter dem Vermieter vor Fahrtantritt unverzüglich mitzuteilen.
    (2) Wird das Boot oder sonstiges Leihgut während der Mietzeit durch einen Dritten beschädigt, hat der Mieter den Schaden unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren die Personalien des Verursachers sowie möglicher Zeugen festzuhalten. Soweit dies nicht möglich ist, insbesondere bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, ist unverzüglich die zuständige Polizei zu verständigen.
    (3) Verursacht der Mieter oder einer seiner Mitfahrer schuldhaft einen Schaden an Personen oder Sachen Dritter, stellt der Mieter den Vermieter im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei, soweit den Vermieter kein eigenes Verschulden trifft. Der Mieter ist verpflichtet, den Vorfall unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und – sofern erforderlich – die Polizei zu verständigen.
    (4) Der Vermieter ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mieters an geschädigte Dritte, Behörden oder Versicherungen weiterzugeben, soweit dies zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist und eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
    (5) Wird bei Rückgabe des Bootes ein Schaden festgestellt, wird dieser dokumentiert und dem Mieter angezeigt. Der Vermieter ist berechtigt, die hinterlegte Kaution bis zur angemessenen Klärung der Schadenshöhe ganz oder teilweise einzubehalten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Dem Mieter bleibt in allen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

    18. Kündigung
    (1) Eine fristlose Kündigung ist bei schwerwiegenden Verstößen möglich.

    19. Foto- und Videoaufnahmen
    (1) Foto- und Videoaufnahmen zu privaten Zwecken sind erlaubt, soweit dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.
    (2) Gewerbliche oder veröffentlichte Aufnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters, des Mieters sowie den Mitfahrenden.

    20. Schlussbestimmungen
    (1) Es gilt deutsches Recht.
    (2) Unwirksame Klauseln berühren nicht die Wirksamkeit im Übrigen.


    21. Anerkennung der AGB; Widerrufsrecht, Nutzungsbedingungen
    (1) Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag oder dem Anklickfeld bei der Online Buchung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Widerrufsrecht sowie die  Nutzungsbedingungen anerkannt.


    22.  Sportbootvermietungsverordnung-Binnen
    (1) Für die Nutzung gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Sportbootvermietungsverordnung-Binnen. Zur Einsicht, bitte folgenden Link verwenden: https://www.gesetze-im-internet.de/sportbootvermv-bin2000/BJNR057210000.html