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- Verleih der Boote
1.1. Die Vermietung unserer Boote erfolgt nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben sowie gegen Angabe der Personalien (Name und Anschrift). Bei Aufforderung muss
der Personalausweis oder ein anderes gültiges Dokument mit Passbild vorgezeigt werden.
1.2. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren sind die Boote bis spätestens 15 Minuten
vor Mietende am Anlegesteg zurückzugeben. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur
Rückforderung des Mietpreises.
1.3. Übergibt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Mietende an den
Vermieter so wird ein voller Stundentarif fällig.
1.4. Der Mieter verpflichtet sich die Boote in einem ordnungsgemäßen Zustand
zurückzugeben. Die Rückgabe der Mietsache hat frei von jeglichen Abfällen in den dafür
vorgesehene Behälter zu erfolgen. Bei übermäßiger Verschmutzung hat der Mieter die Kosten
für eine Reinigung, die
pauschal 50,00 EUR beträgt, zu tragen.
1.5. Für liegen gelassene, verloren gegangene oder vergessene Sachen des Mieters und seiner
Begleitung/en werden keine Haftung übernommen.
1.6. Baden vom Boot aus ist strengstens verboten! Es wird von Seiten des Vermieters keine
Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch die Zuwiderhandlung entstehen,
übernommen.
1.7. Angeln vom Boot aus ist strengstens untersagt, selbst wenn der Mieter die dafür
erforderlichen Rechte besitzt.
1.8. Moselbuchten dürfen aus Naturschutzgründen nicht befahren werden.
- Nebenpflichten, Verhalten, Aufsichtspflicht
2.1. Es sind unbedingt die Grenzen der erlaubten Zuladung (1.000 kg oder acht Personen)
einzuhalten.
2.2. Der Grill darf nur von dem Personal am Steg angemacht werden.
2.3. Der Regen-, Sonnenschirm darf nur vom Vermieter geöffnet bzw. geschlossen werden.
2.4. Der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist nicht zulässig. Der Vermieter behält sich
das Recht vor Taschenkontrollen durchzuführen. Zuwiderhandlung kann den Einbehalt der
Kaution mit sich ziehen.
2.5. Kinder bis 12 Jahre, Nichtschwimmer oder ungeübte Schwimmer haben eine
Schwimmweste zu tragen. Schwimmwesten sind pro Boot vorhanden. Es können aber
auch eigene Westen verwendet werden, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der
Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Nichtgebrauch einer Schwimmweste
entstehen.
2.6. Den Schiffen der kommerziellen Schifffahrt, Wassersportlern sowie Booten ohne
Motorantrieb ist immer Vorfahrt zu gewähren.
Der Mieter und seine Passagiere haben die Natur schonend zu behandeln. Verstöße gegen den
Umweltschutz sind verboten und der Vermieter haftet nicht für daraus resultierende Schäden.
Hierauf wird nochmals deutlich in der Bootseinweisung hingewiesen. Rechtliche
Konsequenzen und Forderungen der Behörden werden an den Mieter gestellt.
2.7. Der Kapitän, also derjenige, der das Wasserfahrzeug steuert, hat darauf zu achten, dass er
in der Lage ist das Wasserfahrzeug zu führen. Insbesondere hat er den Genuss von Alkohol
oder anderen Drogen zu unterlassen. Das Steuern der Wasserfahrzeuge unter Einfluss von
Alkohol oder anderen Drogen/Betäubungsmitteln ist strengstens verboten. Zuwiderhandlung führt zum
Verlust des Versicherungsschutzes. Hier muss der Bootsführer für aufkommende
Forderungen oder Schäden persönlich haften.
2.8. Das Boot ist mit einer KASKO-Versicherung und deren geltenden Bestimmungen
versichert (Selbstbeteiligung 300€); Risiken von der KASKO-Versicherung ausgeschlossene
Schäden, die durch ungerechter Haltung während der Benutzung des Bootes verursacht
wurden und/oder
anhand der Führung von gesetzlich nicht geeigneten Personen, an Teilen des unter Wasser
stehenden Motors, Fehlen oder Schäden an der Schiffsausrüstung sowie des
Sicherheitsinventars, Beschädigung oder Verlust der Bootspapiere; von der KASKO-
Versicherung ausgeschlossen,
sind folgende Gegenstände, die bei Verlust/ Beschädigung mit folgenden Kosten dem Mieter
berechnet werden: Anker incl. Leine (150,-€); Bootspaddel (65,-€); Bootshacken (65,-€);
Rettungsring (75,-€); Musikbox (350,-€); öffnen der Stauklappen für das Sicherheitsinventar
ohne triftigen Grund (50,-€ Kontrollgebühren für die Überprüfung auf Vollständigkeit);
Rettungsweste (150,-€); Feuerlöscher (100,-€); Verbandskasten, Taschenlampe, Seile,
Nebelhorn, Schöpfgefäß (je 35,-€); Motorpropeller (500€);
2.9. Die Steganlagen dürfen nur nach Aufforderung betreten werden.
2.10. Das Betreten und Verlassen der Boote ist nur am Anlegesteg gestattet.
2.11. Den Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn befugte Personen ist zu ihrer Sicherheit
Folge zu leisten.
2.12. Das Benutzen oder Verwahren von flüssigen Brennstoffen oder Grillanzündern und
anderen Brandbeschleunigern ist auf den Booten nicht gestattet.
2.13. Müll und Speisereste sind vom Mieter selbst in den dafür vorgesehenen Behältern zu
entsorgen. Abfälle dürfen in keinem Fall in das Wasser geworfen oder sonst in der freien
Natur entsorgt werden.
2.14. Alle von uns angebotene Arrangements sind Pauschalangebote. Nicht verzehrte
Speisen und Getränke sind von der Rückerstattung ausgeschlossen.
2.15. Zuwiderhandlung führen zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses ohne
Rückzahlungsanspruch auf den restlichen Mietpreis.
2.16. Der Vermieter ist berechtigt stark alkoholisierte Personen von einer Tour
auszuschließen. Ein Rückzahlungsanspruch ist in diesem Fall ausgeschlossen.
2.17. Freilaufende Gänse, Enten etc. dürfen keinesfalls vom Boot aus mit Brot oder
sonstigen Speisen gefüttert werden. Dies wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
2.18. Unsere bbq-donut’s sind wahlweise mit Musikboxen ausgestattet. Diese werden über
eine Bluetooth-Verbindung, den Kopfhörereingang deines Smartphones oder des mp3-Players
angeschlossen. Falls die Musikanlage nicht funktionieren sollte, führt dies nur zu einer
Mietpreisreduzierung der Musikboxpauschale.
2.19. Es ist nur in dem vom Vermieter vorgegeben Flussgebiet zu fahren und nicht in die
Nähe der Staustufen zu kommen.
2.20. Es gelten Weiterhin die vor der Einweisung unterschriebenen Nutzungsbedingungen im
Übergabeprotokoll. Diese finden Sie auch auf unserer Homepage.
- Buchung, Bezahlung
3.1 Die Boote können im Voraus unter der Angabe richtiger und vollständiger Daten gebucht
werden. Die Buchung erfolgt in der Regel elektronisch im Internet oder persönlich.
Fernmündliche Buchungen werden nicht entgegen genommen und sind auf jeden Fall, um
Verbindlichkeit zu erlangen, schriftlich via Mail zu bestätigen. Eine schriftliche
Buchungsbestätigung erfolgt in jedem Fall.
3.2. Bei der Buchung ist die Bezahlung in Höhe der gebuchten Leistung erforderlich. Diese
erfolgt via Bank Überweisung oder nach Absprache in Bar.
3.3. Bei der Buchung müssen unsere AGB’s sowie Nutzungsbedingungen und Widerrufsrecht
akzeptiert werden. Diese finden Sie auf unserer Homepage
3.4. Erworbene Gutscheine haben eine Gültigkeit von 36 Monaten nach dem Kauf- bzw. Erwerbsdatum. Als
Grundlage dient hier das Rechnungsdatum.
- Zahlung des Mietpreises, Kaution
4.1. Nach der Fahrt werden gegebenenfalls zusätzliche Getränke und Speisen zur Zahlung
fällig. Diese Zahlung erfolgt bar.
4.2. Als Kaution muss vor der Verleihung eines Bootes vom Mieter der Betrag von
150,00€ je Donut in bar hinterlegt werden. Falls dieser Betrag nicht hinterlegt werden kann, kann die Fahrt nicht angetreten werden.
4.3. Der komplette Mietpreis ist vor Fahrtantritt zu überweisen bzw. zu begleichen.
- Stornierung, Annahmeverzug, Verzug des Vermieters
5.1. Eine Stornierung muss schriftlich via Mail erfolgen. Falls hier keine Bestätigung
innerhalb von 12 Stunden seitens des Vermieters erfolgt, ist eine telefonische Stornierung
zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie an dieser Stelle unsere Bürozeiten, die Sie auf
unserer Homepage finden.
5.2. Der Mieter kann bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn von der Buchung
zurücktreten. In diesem Fall erhält der Mieter einen Gutschein über die Höhe der Buchung.
Bei einer kurzfristigen Stornierung weniger als 14 Tage verfällt die geleistete Zahlung.
Ausnahme bilden hier folgende Situationen: Todesfall in der Familie mit Verwandtschaftsgrad eins und
ein Krankenhausaufenthalt des Mieters.
5.3. Bei Nicht-Antritt ohne Stornierung ist der komplette Rechnungsbetrag fällig.
5.4. Eine wetterbedingte Stornierung (Dauerregen, Sturm, Gewitter, Hochwasser und starke
Strömungen) ist frühestens drei Tage vor dem Miet-Termin und in Absprache mit dem
Vermieter zulässig. In diesem Fall kann der Mieter einen Ersatztermin vereinbaren bzw.
erhält einen
Gutschein im Wert der Buchung. Der Vermieter behält sich stets das Recht vor aufgrund von
besonderen Umständen, die eine sichere Fahrt mit dem Boot (Dauerregen, Sturm, Gewitter,
Hochwasser und starke Strömungen) nicht ermöglicht, kurzfristig dem Vermieter abzusagen.
Auch in diesem Fall kann der Mieter einen Ersatztermin vereinbaren bzw. erhält einen
Gutschein im Wert der Buchung.
5.5. Übernimmt der Mieter das reservierte Wasserfahrzeug nicht innerhalb einer halbe Stunde
nach dem vereinbarten Mietbeginn ist der Vermieter berechtigt das reservierte
Wasserfahrzeug weiter zu vermieten.
5.6. Der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet die reservierten Boote für den Zeitraum der
Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht
nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z.B. verspätete Rückgabe des
Vormieters,
vorheriger Unfall des Bootes, Defekte am Bootsrumpf/ Motor und anderen wichtigen Teilen)
oder ihn kein Verschulden trifft. Für die Zeit der Leistungsunfähigkeit des Vermieters ist der
Mieter von seiner Zahlungspflicht befreit. Schadenersatzansprüche an den Vermieter durch
dessen Leistungsunfähigkeit werden ausdrücklich ausgeschlossen.
- Schäden, Transport, Transportschäden
6.1 Eventuell auftretende Schäden oder Mängel sind unverzüglich zu melden.
6.2 Nicht gemeldete Schäden werden als grob fahrlässig bzw. vorsätzlich angesehen.
6.3 Während der Mietzeit ist der Mieter für die Sicherung des Mietobjektes bzw. des
Zubehörs verantwortlich. Verlorengegangenes oder beschädigtes Zubehör ist dem Vermieter
unverzüglich anzuzeigen. Der Einbehalt der Kaution ist hier möglich. Außerdem ist der Wert
des verlorenen oder schaden genommenen Gegenstandes zu erstatten. Anker incl. Leine
(150,-€); Bootspaddel (65,-€); Bootshacken (65,-€); Rettungsring (75,-€); Musikbox (350,-€);
öffnen der Stauklappen für das Sicherheitsinventar ohne triftigen Grund (50,-€
Kontrollgebühren für die Überprüfung auf Vollständigkeit); Rettungsweste (150,-€);
Feuerlöscher (100,-€); Verbandskasten, Taschenlampe,
Seile, Nebelhorn, Schöpfgefäß (je 35,-€); Motorpropeller (250€);
6.4 Bei Unfällen hat der Mieter dem Vermieter bei Rückgabe des Bootes über alle
Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten.
- Versicherung
7.1. Das Boot ist mit einer KASKO-Versicherung und deren geltenden Bestimmungen
versichert (Selbstbeteiligung 300€); Risiken von der KASKO-Versicherung ausgeschlossene
Schäden, die durch ungerechter Haltung während der Benutzung des Bootes verursacht
wurden und/oder
anhand der Führung von gesetzlich nicht geeigneten Personen, an Teilen des unter Wasser
stehenden Motors, Fehlen oder Schäden an der Schiffsausrüstung sowie des
Sicherheitsinventars, Beschädigung oder Verlust der Bootspapiere; Im Fall von Havarieren,
Unfällen oder sonstigen
Schäden, die durch den Mieter verschuldet werden, hat der Mieter unverzüglich den
Vermieter zu verständigen und Verhaltensanweisungen abzuwarten. Weiter haftet der Mieter
bis zur Höhe der Selbstbeteiligung bei Schäden.
7.2. Der Mieter bzw. der namentlich ausgewählte Fahrer des Bootes darf während der
Führung des Bootes keinen Alkohol konsumiert haben und auch keinen konsumieren. Das
gleiche gilt für andere berauschende Mittel jeglicher Art. Das Boot darf nicht gefahren
werden, wenn der Fahrer
durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das
Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem darf der Mieter bzw. namentlich genannter Bootsführer
dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch alkoholische Getränke oder andere
berauschende
Mittel nicht in der Lage ist, das Boot sicher zu führen. Der Mieter und namentlich genannte
Bootsführer haften gesamtschuldnerisch mit ihrem kompletten Geschäfts- und
Privatvermögen bei Nichteinhalten dieser Pflicht. Der Bootsführer muss zu jeder Zeit
nüchtern sein. Sollte ein Unfall, Beschädigung, Verletzung einer Person oder Sonstiges eintreten und der Bootsführer
war alkoholisiert oder stand unter dem Einfluss berauschender Mittel wird dieser und
der Mieter wie oben genannt in vollem Umfang regresspflichtig für alle Schäden
jeglicher Art gemacht. Mit Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Mieter dieser Vereinbarung
zu.
Der in 7.1. genannte Versicherungsschutz entfällt sobald festgestellt wird, dass der
Bootsführer alkoholisiert oder unter anderen berauschenden Mitteln gestanden war.
7.3. Ohne vorherige Zustimmung des Vermieters darf der Mieter bei einem Unfall weder
Schuld noch Haftung gegenüber Dritten anerkennen, das Boot reparieren lassen oder sonstige
Kosten veranlassen. Eine Havarie oder ein Unfall berechtigen nicht zur Minderung des
Mietpreises oder zu Schadenersatz außer es liegt ein auffälliger schwerer Fehler am Boot vor und den
Vermieter oder seine Erfüllungsgehilfen trifft ein Verschulden an diesem Fehler. Es besteht
weder eine Versicherung für den Mieter selbst oder seine Mitreisenden noch für von ihm an
Bord gebrachte Sachen.
- Haftung
8.1. Es wird generell keine Haftung für Schäden oder Verletzungen jeglicher Art übernommen.
8.2. Eltern haften für ihre Kinder. Eltern/andere Aufsichtspersonen haben ihrer
Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit der zu beaufsichtigenden
Kinder/Personen (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot usw.) verantwortlich. Der
Vermieter ist von etwaigen Aufsichtspflichten ausdrücklich befreit.
8.3. Bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden (z.B. unsachgemäßer Umgang,
Unaufmerksamkeit, Trunkenheit) haftet der Mieter neben den direkten Bootsschäden auch für
Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boote wegen Reparatur, Sachverständigenkosten).
8.4. Der Mieter hat bei Übernahme der Mietsache diese auf etwaige Schäden zu untersuchen
und diese unverzüglich anzuzeigen. Mit dem Ablegen von der Anlegestelle erkennt der Mieter
die Mietsache als vertragsgemäß und einwandfrei an.
- Fristlose Kündigung
9.1. Verletzt eine Partei ihre sich aus dem Vertrag ergebende Pflichten in grober Weise hat die
jeweils andere Partei das Recht den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Eine
grobe Pflichtverletzung des Mieters ist insbesondere das Verschmutzen von Gewässern oder
Uferbereichen, die Untervermietung von Wasserfahrzeugen oder das Verbringen derselben in
andere Gewässer. Im Fall der fristlosen Kündigung seitens des Vermieters kann der Mieter
eine Rückzahlung bereits geleisteter Miete nicht verlangen. Eine etwa noch nicht gezahlte Miete bleibt
in voller Höhe fällig.
- Fotorecht
10.1. Bilder/ Fotos die an oder im Umkreis der Vermietstation oder an Board durch
Angestellte der Mosel-Boat powered by ENERPARCS gemacht/fotografiert werden,
sind das Eigentum der Mosel-Boat powered by ENERPARCS. Es besteht das uneingeschränkte Nutzungs-/bzw.
Bearbeitungsrecht. Sollte das uneingeschränkte Nutzungsrecht/ Bearbeitungsrecht der Bilder
nicht gewünscht sein, dann ist dies schon bei der Buchung schriftlich anzuzeigen. Wir weisen
an dieser Stelle darauf hin, dass die Bilder/Fotos ausschließlich für die Fotogalerie der
Homepage/Facebook / Instagram /Werbeträgern der Website genutzt werden.
- Schlussbestimmungen
11.1. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages (Bootsverleihscheines) bedürfen der Schriftform.
- Salvatorische Klausel
12.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen. An die Stelle einer etwa
unwirksamen Bestimmung tritt eine ihren Inhalt entsprechende wirksame Bestimmung, die
dem
mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht.
13 Anerkennung der AGB; Widerrufsrecht, Nutzungsbedingungen
Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag oder dem Anklickfeld bei der Online Buchung
werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Widerrufsrecht sowie die
Nutzungsbedingungen anerkannt. Geltung weiterer Bestandteile dieser AGB ist die
„Sportbootsverordnung–Binnen“ deren Bestimmungen hiermit ebenfalls anerkannt werden. Zur Einsicht, bitte folgenden Link verwenden: https://www.gesetze-im-internet.de/sportbootvermv-bin2000/BJNR057210000.html